Wenn Unternehmen, die miteinander in dauerndem Geschäftsverkehr stehen, Rechnungen durch elektronischen Datenaustausch übermitteln, ist zusätzlich pro Abrechnungsperiode eine zusammenfassende Rechnung auf Papier erforderlich oder es wird unter den obigen Voraussetzungen (digitale Signatur, Zertifikat) eine zusammenfassende Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt.

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